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Mit der Unterstützung vom ZKS konnte die SVRZ ein Pauschalspesen-Reglement für die Vereine in Bezug auf die Trainer:innen-Anstellung erwirken.
Gestützt auf die eingereichten Unterlagen und die Erklärung vom 1. Februar 2026 erteilte uns bzw. den Vereinen des SVRZ das kantonale Steueramt die Erlaubnis auf den auszustellenden Lohnausweisen anstelle der betragsmässigen Angaben den Vermerk "Spesenreglement am
1. Februar 2026 durch kantonales Steueramt genehmigt" zu erfassen.
Die dazu nötigen Unterlagen und Informationen sind in den untenstehenden Dokumenten ersichtlich:
Aus den Reihen der Vereine kam die Anfrage, ob die SVRZ eine Vorlage für einen Trainer:innen-Vertrag basierend auf dem neuen Spesenreglement hat.
Die unten aufgeführte Vorlage wurde mit Unterstützung der gängigen Tools und anderen Mustervorlagen, welche im Internet auffindbar waren, erstellt. Die gelbmarkierten Textstellen müssen durch die Vereine ausgefüllt bzw. ersetzt werden.
Dies soll für die Vereine, welche keine Vertragsvorlage haben, eine Unterstützung bieten. Die SVRZ garantiere nicht, dass alle rechtlichen Punkte eingehalten sind. Es liegt in der Verantwortung der Vereine, diese Vorlage allenfalls anzupassen und zu erweitern. Aus Sicht der SVRZ sollte die Vorlage so ausreichend sein.
Die SVRZ bittet die Vereine daran zu denken, dass die ausgestellten Trainer:innenverträge basierend auf dem Pauschalreglement an den Präsidenten zu melden ist, damit diese Ende Saison dem kantonalen Steueramt gemeldet werden können.
Dafür werden pro Verein und Vertrag die die folgenden Angaben benötigt:
- Name / Vorname
- Verein und Liga
- ausbezahlte Pauschalspesen (Trainerbetrag und Fahrspesen)