Du möchtest die Weiterbildung zum 2. SR machen? Dann erfährst du alles auf dieser Seite.
Und hier detailliert für Dich zum Download.
Zur Weiterbildung N3 (2. SR) kann nur zugelassen werden, wer bereits als N4-Schiedsrichter tätig ist und über mindestens zwei Jahre Schiedsrichtererfahrung verfügt. In der Regel werden entsprechende Kandidaten von der RC-Kommission (Referee Coach) für diese Weiterbildung empfohlen. Über Ausnahmen entscheidet der Weiterbildungsverantwortliche.
In der Regel werden die Kandidaten mit entsprechender Eignung (siehe oben) von der RSK angeschrieben und zur Weiterbildung eingeladen. Dabei ist es erforderlich, am gegebenen Datum gemäss Kursausschreibung, verfügbar zu sein.
Die Weiterbildung besteht aus folgenden zwei Teilen:
Die Voraussetzung für die N3-Weiterbildung ist die absolvierte N4-SR-Ausbildung mit mindestens zweijähriger SR-Erfahrung.
Der/Die Schiedsrichter:in muss im Ausbildungsjahr mindestens 20 Jahre alt werden.
Die Weiterbildung ist für Schiedsrichter mit Grundausbildung N4 in der SVRZ kostenlos. Für alle anderen betragen die Kurskosten Fr. 50.- (siehe GBO SVRZ).
Die aktuellen Termine werden im Terminkalender publiziert.