Foto: Lucie Gertsch

Niveau 3 - Schirikurs

Du möchtest die Weiterbildung zum 2. SR machen? Dann erfährst du alles  auf dieser Seite.

Und hier detailliert für Dich zum Download.

Ausbildung zum 2. SR

Zur Weiterbildung N3 (2. SR) kann nur zugelassen werden, wer bereits als N4-Schiedsrichter tätig ist und über mindestens zwei Jahre Schiedsrichtererfahrung verfügt. In der Regel werden entsprechende Kandidaten von der RC-Kommission (Referee Coach) für diese Weiterbildung empfohlen. Über Ausnahmen entscheidet der Weiterbildungsverantwortliche. 

Anmeldung

In der Regel werden die Kandidaten mit entsprechender Eignung (siehe oben) von der RSK angeschrieben und zur Weiterbildung eingeladen. Dabei ist es erforderlich, am gegebenen Datum gemäss Kursausschreibung, verfügbar zu sein.

Weiterbildungsablauf

Die Weiterbildung besteht aus folgenden zwei Teilen:

  • Theorieausbildung im Selbststudium über E-Learning Tool
  • Praktische Ausbildung ganztags an einem Turnier

Teilnahmebedingungen

Die Voraussetzung für die N3-Weiterbildung ist die absolvierte N4-SR-Ausbildung mit mindestens zweijähriger SR-Erfahrung.

Der/Die Schiedsrichter:in muss im Ausbildungsjahr mindestens 20 Jahre alt werden.

Kosten

Die Weiterbildung ist für Schiedsrichter mit Grundausbildung N4 in der SVRZ kostenlos. Für alle anderen betragen die Kurskosten Fr. 50.- (siehe GBO SVRZ).

Termine

Die aktuellen Termine werden im Terminkalender publiziert.