Achtung: die Werbebeschränkung gilt für alle Teams, auch für Gastteams bei Spielen im Kanton Zürich.
Bei Fragen wendet euch bitte direkt an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürichs.
Richtlinie Werbebeschränkung Suchtmittel ZH | (214 K) | |
Brief Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger | (129 K) |
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Unter Dienstleistungen, Sportfondgesuche finden sich die Richtlinien (vorgängig lesen!) und die Materialliste des berechtigten Materials.
zu beachten gilt:
unterstützt wird gemäss Sportmaterialliste, was mobil ist und zur Ausübung des Kernsports notwendig ist, wie Bälle, Netze, Netzpfosten, Antennen samt Taschen, gemäss Materialliste.
nicht berechtigtes Material ist persönlich (wie Bekleidung), Verbrauchsmaterial (wie Matchblätter, Positionsblätter), dient dem Versorgen des Materials (wie Ballnetze, Ballsäcke, Ballwagen, Netzhaltebügel, etc) oder elektronisch (wie Blazepod).
ZKS Jahresthema "Finanzierung der Sportvereine" |