ZKS - Informationen

Richtlinien Werbebeschränkung Suchtmittel

Achtung: die Werbebeschränkung gilt für alle Teams, auch für Gastteams bei Spielen im Kanton Zürich.

Bei Fragen wendet euch bitte direkt an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürichs.

Richtlinie Werbebeschränkung Suchtmittel

Richtlinie Werbebeschränkung Suchtmittel ZH(214 K)
Brief Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger(129 K)

 

 

Sportfondgesuche

hier gehts auf direktem Weg zur Homepage des ZKS

www.zks-zuerich.ch

Unter Dienstleistungen, Sportfondgesuche finden sich die Richtlinien (vorgängig lesen!) und die Materialliste des berechtigten Materials.

  • Eingabetermin jeweils 31. Januar
  • Alle SVRZ Vereine können ein Gesuch einreichen

zu beachten gilt:

  • Die Rechnung muss auf den Verein ausgestellt sein
  • eine Nachweis der Zahlung ab dem Vereinskonto ist beizulegen
  • die Zahlung muss zwischen dem 1.1. und 31.12. des Eingabejahres liegen
  • Transportkosten werden nicht berücksichtigt

unterstützt wird gemäss Sportmaterialliste, was mobil ist und zur Ausübung des Kernsports notwendig ist, wie Bälle, Netze, Netzpfosten, Antennen samt Taschen, gemäss Materialliste. 

nicht berechtigtes Material ist persönlich (wie Bekleidung), Verbrauchsmaterial (wie Matchblätter, Positionsblätter), dient dem Versorgen des Materials (wie Ballnetze, Ballsäcke, Ballwagen, Netzhaltebügel, etc) oder elektronisch (wie Blazepod).