Lizenz vergessen
Was tun, wenn die Lizenz (Original) nicht am Spiel vorhanden ist
Auszug aus SVRZ Ergänzungsreglement zu Swiss Volley Volleyballreglement
Art. 85 VR SV – fehlende Lizenzen
2 Zur Identifikation zugelassen sind nebst Ausweisen mit Foto wie Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Halbtaxabonnement, etc. auch gescannte Lizenzen auf dem Handy (Vorder- und Rückseite).
1 Das Fehlen einer Originallizenz und die Art der Identifikation sind auf dem Matchblatt einzutragen und vom entsprechenden Mannschaftsmitglied zu unterzeichnen.
2 Trifft die Lizenz nicht bis am 5 Tag nach dem Spiel in der GSI ein oder wird die Busse verspätet einbezahlt, erlischt die Spielberechtigung bis zum Eingang der Lizenz bzw. der fälligen Busse. Zudem wird eine zusätzliche Busse gemäss GBO - SVRZ erhoben.
6 Für fehlende Originallizenzen ist eine Busse gemäss GBO fällig, welche spätestens innerhalb von drei Tagen zu bezahlen ist. Als Zahlungsdatum der Busse gilt das Einzahlungsdatum (Poststempel resp. Valutadatum der Bank).
Art. 50 Gültigkeit / Homologation
Eine Lizenz ist gültig und homologiert, wenn sie:
- .....
- mit einem im vorgesehenen Feld eingeklebten Foto des Lizenzinhabers versehen ist.
weitere Erläuterungen:
- Adresse für das Einsenden der Lizenz: Swiss Volley Region Zürich, GS Indoor, Emil-Staub-Str. 5, 8708 Männedorf
- Frankiertes und adressiertes Rücksendecouvert beilegen!
- Kontoverbindung für das selbständige Bezahlen der Busse von CHF 20.- pro Spieler (max. CHF 100.- pro Spiel) IBAN CH25 0900 0000 8004 3244 4
Wird das nicht eingehalten, verliert ihr die Spielberechtigung bis die Busse und die Lizenz auf der GS Indoor eingetroffen ist. Zudem wird eine zusätzliche Busse von CHF 100.- erhoben!
Sollte ein Spieler, der keine Spielberechtigung mehr hat, trotzdem spielen, gilbt das als Einsatz eines nicht-spielberechtigten Spielers und gibt ein Forfait!

Lizenz verloren
Der Club muss beim Schweizer Verband in Bern ein Duplikat bestellen.

Umlizenzierung
die bisherige Lizenz muss mit der neuen Bestellung zum Schweizer Verband in Bern geschickt werden.
Umlizenzierungen mit einem Juniorenteam als Zweitverein sind nach dem 15. November nicht mehr möglich.